Bitte mal von den technischen Features völlig lösen!

Der Prüfer hat nur zu prüfen, ob die FiBu das macht was sie soll und ob es NACHVOLLZIEHBAR ist. Weiterhin gelten die Regeln der Abgabenordnung (Finanzbehörde-> "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
(GoBS)") und es muss eine GdPdU Schnittstelle da sein. Das ist Pflicht.
Am Besten hat man ein aktuelles Prüfungszertifikat "softwarebescheinigung" der Software eines Dritten (z.B. KPMG) griffbereit.

Da geht es dann um Punkte wie HGB, AO, GoBS, IDW Prüfungsstandard Einsatz von IT....

Ein SW Hersteller, der was auf sich hält, hat das. Schilling sicher auch...


Alles andere ist "nice to have".