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Der Verteiler macht sich ja nicht strafbar. Er erspart ja nur den ggf. langen Download.
Du darfst ja auch Blitzerwarner oder Funkgeräte mit Polizeikanälen in Deutschland verkaufen wenn du den Hinweis abgibst, dass die Verwendung der Geräte in Deutschland strafbar ist. Der Käufer macht sich beim Besitz noch nicht strafbar erst mit der Verwendung.
Genauso sieht es auch mit Software aus.
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Gegen was verstößt man da bei PTFs?
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