... ohne dass ich mich für juristisch sachkundig halte: natürlich gibt es befristete Software Lizenzen, es gibt sie auch im Abo, letzteres auch im Rahmen eines "Wartungsvertrages". Abgrenzungen zwischen den einzelnen Varianten ergeben sich aus dem Kaufvertrag, dem Wartungsvertrag und den Lizenzbedingungen, wenn es keine schriftliche Unterlagen gibt, dürfte es schwierig sein nachzuweisen, dass es sich seinerzeit um den Kauf einer unbefristeten Lizenz gehandelt hat.

Auf einem anderen Blatt steht für mich, dass ich weitere Geschäftsbeziehungen auch davon abhängig machen würde, wie der Lieferant sich jetzt verhält...

D*B

PS: ... wenn ich schreibe, dass ich wegen der Reaktion auf mein Problem (Software geht ohne Vorankündigung von heute auf morgen nicht mehr) mit dem Lieferanten XYZ nicht zufrieden bin und mir einen anderen suchen möchte und dafür Empfehlungen haben will, dann wäre das nicht angreifbar und jeder wüsste, was gemeint ist.