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  1. #1
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    Lizenz einer gekauften Software abgelaufen.

    Hallo zusammen,

    vorweg ein frohes neues Jahr.

    Seit 1989 läuft auf unserem System eine Zeitwirtschaft die wir damals gekauft haben.
    Bis 2012 haben wir auch fleißig die Wartungskosten bezahlt.
    Es gab zwar neue Versionen diese musste man aber wiederum bezahlen und zusätzlich neue Stempeluhren erwerben.
    Da die Software so wie sie ist für uns reichte, hatten wir beschlossen den Wartungsvertrag zum 31.12.2012 zu kündigen.
    Seit dem 01.01.2016 erscheint nun beim Starten der Software "Lizenz ist am 31.12.2015 abgelaufen".
    Das Softwarehaus stellt sich quer uns einen neue Lizenz zu geben bzw zu helfen, stattdessen sollen wir das aktuelle Paket neu erwerben.

    Ist sowas eigentlich in Ordnung? Obwohl wir die Software damals gekauft hatten.
    Einen Vertrag gibt es nicht nur die Rechnung von damals.
    Vielleicht hatte jemand schon einmal so ein Fall und kann hierzu eine Aussage machen wer im Recht ist bzw wie wir uns verhalten sollten.

    Vielen Dank.

  2. #2
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    Das ist tatsächlich ganz schwieriges Terrain.
    Hier kommst du um eine verbindliche Rechtsberatung sowie daraus resultierend eine schnelle Entscheidung gegen z.T. nicht unerhebliches Honorar nicht herum.
    Du brauchst z.B. eine richterliche Verfügung zur Aktivierung der Software bis der endgültige Rechtsstreit dann beendet ist. Ohne dem stehst du wirklich auf dem Schlauch.

    Das Problem mit "Standard"-Software ist tatsächlich der Begriff Lizenz.
    I.W. ist eine Lizenz nur ein Nutzungsrecht das für eine bestimmte Dauer gewährt wird.
    Eine unbestimmte Dauer ist nur eine Teilmenge davon.

    Zwischen Kaufläuten gelten zudem auch viele mündliche Vereinbarungen, dazu bedarf es keinerlei Verträge. Schwierig wird's mit der Nachweisbarkeit. Hierzu reichen z.B. Mails (Aufbewahrungsfristen gelten auch für geschäftliche Mails) die den Grund benennen.

    Über den Wartungsvertrag erweitert sich die Lizenz auf die geänderten/hinzugefügten Module.
    Wie der Begriff schon sagt muss es sich um einen Vertrag handeln in dem die Nutzungsdauer festgelegt ist.
    Kündigt man diesen, so erlischt die Lizenz auf die durch die Wartung geänderten/hinzugefügten Module. Diese sind dann nicht mehr nutzbar, wenn der Vertrag es so vorsieht.
    Man kann (falls noch vorhanden) auf jeden Fall auf die Ursprungssoftware des Kaufes zurückgehen.
    Aber meist ist dies rein technisch nicht möglich.

    Ich denke, was die Lizenz angeht so ist es unlauter von dem Softwarehaus hier keine Lösung anzubieten.
    Man kann durchaus eine Lizenz vereinbaren die die weitere Nutzung des aktuellen Standes ohne weitere Wartung erlaubt. Für das Softwarehaus wäre das eine einfache Gelddruckmaschine ohne jeglichen Aufwand. Je nach Höhe kann diese Lizenz durchaus 10-15% des ursprünglichen Kaufpreises betragen.

    Eine Software kann man vom Grundsatz nicht kaufen wenn der Ersteller nicht alle Rechte an der Software abtritt, die Quellen rausrückt und bei sich selber löscht.
    Ich denke, dann würde niemand Standardsoftware entwickeln.
    Es ist eine Frage des guten Willens von beiden Seiten.
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
    Das Excel-AddIn: https://www.ftsolutions.de/index.php/downloads
    BI? Da war doch noch was: http://www.ftsolutions.de

  3. #3
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    Wobei ich mir da immer die Frage stelle, ob man nicht auch Roß und Reiter nennen sollte.

    Mit solchen Firmen möchte man ja nur ungerne Geschäfte machen.

    Anderseits ist der Weg zur Diffamierung schnell gegangen ohen das die Gegenseite ihre Argumente darlegen kann.

    Mann könnte ja mal über eine Positiv/Negativliste nachdenken.

    So nach dem Motto Firma XX 10 Leute finden sie gut 20 schlecht.

    Ich hätte aktuell auch schon 2 Firmen die ich schlecht finde.

    Bewertung natürlich mit Forennamen damit man evtl. bei demjenigen nachfragen kann warum er die Firma schlecht findet.

    GG

  4. #4
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    Sowas ist ein Schuss, der auch gerne nach hinten losgeht.
    Hier sollte einfach zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer eindeutig vereinbart sein was mit der Lizenz geleistet wird.
    Da kann man sich durchaus auf einfache Nutzung ohne die sog. Wartung vereinbaren.
    Es ist auch sehr unüblich, mittels Wartung und Softwareupdate gleichzeitig neue Hardware zu erzwingen.
    Warum soll ich das tun wenn ich mit der aktuellen Lösung zufrieden bin?
    Anders sieht es bei Wartung incl. Hardware aus. Da muss der Lieferant, wenn er der Meinung ist, eben auch die Hardware automatisch mit tauschen.
    Wenn eine Wartung seitens des Herstellers/Lieferanten auf Grund des Alters eingestellt wird, darf es nicht automatisch dazu führen, dass die alte Software dann nicht mehr funktioniert.

    Wenn ich mir vorstelle, WindowsXP hätte mit der Einstellung von Softwareupdates im Frühjahr 2015 auch gleichzeitig den Betrieb eingestellt......

    Ich denke, sowas kann man durchaus als Erpressung und "unlauteren" Wettbewerb bezeichnen.
    Wenn die Software nun nicht mehr läuft und maßgeblich für den Betrieb erforderlich ist (Zeiterfassung ist wohl schon wichtig) würde ich bei weiterer Weigerung des Softwarehauses zur Ausstellung einer Lizenz tatsächlich gerichtliche Schritte auslösen.
    Ins besonders, wie schon gesagt, eine einstweilige Verfügung, die den Weiterbetrieb erst mal ermöglicht.
    Auch würde ich die anfallenden Kosten der ggf. anderweitigen Erfassung der Zeiten, ggf. Ersatzbeschaffung eines neuen eigentlich unnötigen Systems, usw. festhalten um ggf. zusätzlich Schadenersatz einzufordern.
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
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  5. #5
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    M.E, darf die gekaufte SW nicht einfach auslaufen!
    Solange sie auf der selben AS400 betrieben wird muß sie auch laufen, dafür wurde Sie gekauft.
    Ohne Wartungsvertrag kann sie nicht auf einer anderen AS400 betrieben werden
    und auch nicht auf die neuste Version upgaten
    aber gekauft ist gekauft, alles andere wäre geleast!

    Ok, bin kein Jurist.
    Aber so handhaben wir das mit unsern Produkten

    Gekauft wird Version x für Maschine y
    Neue Maschine: nur mit Wartungsvertrag (neue Lizenzkeys sind dann kostenlos)
    Neue Version: nur mit Wartungsvertrag (neue Versionen sind bei uns dann kostenlos)
    Support gegen Aufwand

    Robi
    Das Notwendige steht über dem technisch machbaren.
    (klingt komisch, funktioniert aber!)

  6. #6
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    Zitat Zitat von KingofKning Beitrag anzeigen
    Wobei ich mir da immer die Frage stelle, ob man nicht auch Roß und Reiter nennen sollte.
    Wie die anderen juristischen Ratschläge in diesem Thread ist auch dies grenzwertig... Lob über eine Firma öffentlich äussern geht immer. Kritik ist schwer, denn die könnten dann zurück schiessen. Würde ich nicht so einfach machen.

    Das gilt auch für die sonstigen Mutmassungen. Wir wissen nicht, was Jojo's Firma für vertragliche Feinheiten mit dem Software-Hersteller bezüglich Lizenz, Wartung und Dauerhaftigkeit vereinbart hat - daher können wir tagelang rätseln, aber nicht wirklich helfen
    www.RZKH.de
    IBM Champion 2022, 2023, 2024
    IBM i Community Advocate https://www.youracclaim.com/badges/6...c-7ad4ba147af6
    Common / CEAC
    http://pub400.com

  7. #7
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    Wenn es z.B. Software von Kaba Benzing ist, braucht man die Software nicht, da man die Zeiten auch per FTP downloaden kann.

    @holger
    Es ärgert mich aber schon das Firmen mit ihren krummen Touren durchkommen, nur weil man Angst hat die Firmen zu bennen mit denen man Ärger hat.

    Hätte ich das eine oder andere vorher gewußt würde mancher Lieferant nicht mein Lieferant geworden sein. Unabhängig davon das Fehler immer passieren.

    Schönes aktuelles Beispiel: Die deutsche Telekom verkauft mir nur dann ein weiteres Telefon für ca. 150€ wenn ich gleichzeitig für meine beiden Telefonanlagen ein Softwareupdate in Höhe von 2.000€ kaufe.
    Notwendig ist die Software nicht, aber halt Firmenphilosophie. Und das trotz Wartungsvertrag.

    Wie sagt man doch in Köln so schön: Wer et hät jedonn! Wer et hät jewoss !

    GG

  8. #8
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    ... ohne dass ich mich für juristisch sachkundig halte: natürlich gibt es befristete Software Lizenzen, es gibt sie auch im Abo, letzteres auch im Rahmen eines "Wartungsvertrages". Abgrenzungen zwischen den einzelnen Varianten ergeben sich aus dem Kaufvertrag, dem Wartungsvertrag und den Lizenzbedingungen, wenn es keine schriftliche Unterlagen gibt, dürfte es schwierig sein nachzuweisen, dass es sich seinerzeit um den Kauf einer unbefristeten Lizenz gehandelt hat.

    Auf einem anderen Blatt steht für mich, dass ich weitere Geschäftsbeziehungen auch davon abhängig machen würde, wie der Lieferant sich jetzt verhält...

    D*B

    PS: ... wenn ich schreibe, dass ich wegen der Reaktion auf mein Problem (Software geht ohne Vorankündigung von heute auf morgen nicht mehr) mit dem Lieferanten XYZ nicht zufrieden bin und mir einen anderen suchen möchte und dafür Empfehlungen haben will, dann wäre das nicht angreifbar und jeder wüsste, was gemeint ist.
    AS400 Freeware
    http://www.bender-dv.de
    Mit embedded SQL in RPG auf Datenbanken von ADABAS bis XBASE zugreifen
    http://sourceforge.net/projects/appserver4rpg/

  9. #9
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    Kündigung 2012, Ablauf 2015 sind immerhin 3 Jahre.
    Hier kann durchaus ein Hardwarewechsel die Ursache des Problems sein.
    Aber trotzdem, auch wenn ein Vertrag direkt nicht mehr vorliegt heißt das nicht dass es keinen gibt.
    Ich hatte erst vor kurzem den Fall dass ich für etwas bezahlen musste obwohl ich keinen Nutzen mehr davon habe (klar, der umgedrehte Fall).
    Der geschlossene Vertrag lag mir nach der Unterschrift nicht mehr vor. Mündlich hatte ich vereinbart, dass keine automatische Verlängerung gewünscht wird. Dies wurde auch mündlich bestätigt.
    Dies war ggf. auch der Grund, warum mir der Vertrag nicht noch mal in Kopie zurückgeschickt wurde.
    Nach 3 Jahre erhielt ich nun die Rechnung über weitere 3 Jahre.
    Klar war ich verduzt, da ich das nicht erwartet hatte und erhob Einspruch.
    Dieser wurde mit dem Hinweis auf den Vertrag zurückgewiesen, den ich auf Anforderung nun auch bekam. Dort stand dann im "Kleingedruckten":
    - Automatische Verlängerung um 3 Jahre wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird (hatte ich ja mündlich ausgeschlossen).
    - Mündliche Absprachen zu diesem Vertrag sind ungültig (und da haben wir den Grund).

    Man lernt halt nie aus und zahlt nun 3 Jahre (1x-Zahlung) für etwas das man nicht mehr verwendet. Gekündigt habe ich natürlich sofort, diese wurde auch bestätigt (legte ich wert drauf).

    Lange Rede, kurzer Sinn:
    Beim Kauf wurde ein Vertrag geschlossen, mit der Wartung ebenso.
    Für beides muss ein Stück Papier, o.ä., mindestens beim Lieferanten vorliegen.
    Manchmal steht sowas auch schwach leserlich auf der Rückseite der Rechnung (Stichwort AGB's).

    Was das Nutzungsrecht angeht gibt es auch tatsächlich hier Begrenzungen.
    Beispiel Microsoft-Partnerschaft:
    Hier können kleine Unternehmen für wenig Geld (unter 1000 Euro) bis zu 10 Lizenzen von Office, Windows-Server, Exchance-Server, VisualStudio Pro, u.v.m. erhalten und in diesem Rahmen nutzen, zzgl. Updates und Upgrades (neue Versionen).
    Wenn man sich das mal zusammenrechnet spart man ganz nett.
    Aber:
    Erlischt die Partnerschaft (vergessen zu verlängern), erlischt auch das gesamte Nutzungsrecht.
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
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