Also solange in einem Unternehmen Versand und Empfang von privaten eMails geduldet ist, und es keine Betriebsvereinbarung oder Klauseln im Arbeitsvertrag vorzufinden sind, gehört der eMail Account dem Mitarbeiter. Auch eine Archivierung solcher Postfächer ist nicht erlaubt, es sei denn der Mitarbeiter gibt sein Einverständnis. Dies ist mein Kenntnisstand...