Zitat Zitat von Fuerchau Beitrag anzeigen
Wenn mir ein Verzeichnis gehört, habe ich alle Rechte.
Aber nicht immer ...

CHGOWN / CHGOBJOWN
Der Eigner eines Objekts verfügt immer über alle für das Objekt
zutreffenden Berechtigungen, wenn diese nicht ausdrücklich entzogen
wurden. Der Objekteigner hat die Berechtigung, allen Benutzern
beliebige Berechtigungen für das Objekt zu erteilen. Eigner können
außerdem sich selbst Berechtigungen erteilen, die zuvor entzogen
wurden. Sie können z.B. als Vorsichtsmaßnahme einige ihrer
speziellen Berechtigungen aufheben und dann im Bedarfsfall wieder
erteilen.