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  1. #1
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    Zitat Zitat von BenderD Beitrag anzeigen
    ... damit wirst Du in Bezug auf DSGVO keinen Blumentopf gewinnen, nicht mal einen Trostpreis.
    Nachdenken hat man ja auch nicht beim Schreiben der DSGVO im Hinterkopf gehabt ;-)

    -h
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  2. #2
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    ... damit sind erst mal alle Schlüsselfelder und ähnliches draußen ...
    Vorsicht: Wenn es sich um Begriffe handelt, mit denen eine Person eindeutig identifiziert werden kann UND man diesen Begriff nach außen gegeben hat (wie eben z.B. eine Kunden- oder Kontonummer), ist das auch ein personenbezogenes Datum!
    https://www.datenschutzbeauftragter-...che-beispiele/

  3. #3
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    Zitat Zitat von AG1965_2 Beitrag anzeigen
    Vorsicht: Wenn es sich um Begriffe handelt, mit denen eine Person eindeutig identifiziert werden kann UND man diesen Begriff nach außen gegeben hat (wie eben z.B. eine Kunden- oder Kontonummer), ist das auch ein personenbezogenes Datum!
    https://www.datenschutzbeauftragter-...che-beispiele/
    ... überzeugt, ergänzt: wenn man es richtig macht!!

    D*B
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    Mit embedded SQL in RPG auf Datenbanken von ADABAS bis XBASE zugreifen
    http://sourceforge.net/projects/appserver4rpg/

  4. #4
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    "UND man diesen Begriff nach außen gegeben hat"

    Welche Veranlassung habe ich diese Daten weiterzugeben?
    Für mich steht immer noch der Technologieansatz im Vordergrund:
    Wenn der Zugriff von dritten nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Verschlüsselung der Daten sicher sinnvoll.
    Allerdings fängt dies beim Terminal ja bereits an.
    Wenn ich den Blick von Dritten auf das Terminal nicht verhindern kann, so sind die Daten zu verschlüsseln, m.a.W., auf dem Bildschirm eigentlich bereits unleserlich zu machen.
    Der sicherste Weg ist also, alle Personendaten zu löschen und die Verarbeitung einzustellen.

    Wer hat sich sowas nur ausgedacht....
    Dienstleistungen? Die gibt es hier: http://www.fuerchau.de
    Das Excel-AddIn: https://www.ftsolutions.de/index.php/downloads
    BI? Da war doch noch was: http://www.ftsolutions.de

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fuerchau Beitrag anzeigen
    Wer hat sich sowas nur ausgedacht....
    die gleichen Typen, die zulassen, dass alle Daten von den Einwohnermeldeämtern an den Rundfunk-Gebührenservice weiter gegeben werden...

    -h
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  6. #6
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    Muss eigentlich nun die Telefonauskunft auch verschlüsselt werden?
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    Das Excel-AddIn: https://www.ftsolutions.de/index.php/downloads
    BI? Da war doch noch was: http://www.ftsolutions.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von Fuerchau Beitrag anzeigen
    Muss eigentlich nun die Telefonauskunft auch verschlüsselt werden?
    gehört die nicht verboten, wenn man es genau nimmt?

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  8. #8
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    Wenn man es genau nimmt: nein, Hauptsache verschlüsselt;-).
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    BI? Da war doch noch was: http://www.ftsolutions.de

  9. #9
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    Praktisches Beispiel: wenn eine Person darauf besteht, dass ihre Daten gelöscht werden, man div. Daten aber selber weiter braucht, und darum die Person auf "Max Mustermann" anonymisiert, aber, um beim gewählten Beispiel zu bleiben, eben die Telefonnummer nicht, kann man, auch als Außenstehender, eine Person noch immer identifizieren und eben Bewegungen usw. herausfinden, auch wenn die Datenbank eigentlich "Max Mustermann" hergibt.

  10. #10
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    Deswegen gibt es bei der Telefonauskunft ja auch die Rückwärtssuche, wenn ich wissen will mit wem mein Sohn da dauernd telefoniert.

    Es ist schon erschreckend wenn ich mal nur nach meiner eigenen Telefonnummer google, eine Telefonauskunft brauche ich nicht zu bemühen.
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  11. #11
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    Google ist ja auch eine große Vor- und Rückwärtssuche. ;-)

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