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 Zitat von Pikachu
Darf man die APIs QSNDDTAQ und QRCVDTAQ jetzt noch benutzen oder wurde das verboten?
In dem Fall ging es ja nicht mal um die APIs an sich, sondern es wurde bemängelt, dass die Prototypen geklaut seinen. Das schlimme daran war, dass die Prototypen in jedem Program, in dem die APIs aufgerufen wurden hardcodiert waren (und nicht in einer Copy-Strecke) In den C-Bestimmungen wurde nichts bekrittelt.
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Nun ja, da die alte und die neue Firma das selbe Buchhaltungssystem betreiben, war auch bei der Schnittstellenbefüllung große Teile des Codes identisch.
Das passiert halt, wenn man die Feldnamen einer Tabelle alphabetisch sortiert befüllt, und vor allem jedes einzelne Feld, das nicht gebraucht wurde, ebenso mit dem Default gefüllt wurde.
Das alleine waren schon über 250 Zeilen identischer Code.
Es wurde je ein Verfahren angewendet, dass bei mindestens 5 aufeinanderfolgenden identischen Zeilen ein Treffer gelandet wurde und dass von einer Quelle mindestens 5% des Codes scheinbar kopiert wurde.
Dabei werden alle Leer- und Sonderzeichen, Punkte, Kommata usw. entfernt und dann der Code verglichen.
Hinzu kommt, das man sich die Original-Bibliotheken auf das System geladen hatte und diese in den Vergleich eingeflossen sind, obwohl diese überhaupt nicht verwendet wurden. Es sind auch keine Objekte aus den Quellen erstellt worden.
Da sich der Gutachter damit nicht auskannte und behauptet hatte, dass der Bezug Objekt zu Quelle aus der IBM auch nicht herauszubekommen sei, was ja, wie wir alle wissen, gelogen ist, führt halt zum falschen Ergebnis.
Somit ergab es aber über 90% identischen Code!
Tatsache ist halt:
Der oder die Richter haben keine Ahnung was die Prüfmöglichkeiten angeht. Der Gutachter und die Rechtsanwälte der Gegenseite sind anerkannte Gutachter und Anwälte für IT-Recht in Deutschland und werden mit ihren Aussagen absolut nicht in Frage gestellt.
Bei 1000 Seiten Anklageschrift liest sich das auch wiklich keiner mehr richtig durch.
Ich kann nur jedem Wünschen, nicht in eine solche Falle zu laufen.
Also: Vorsicht beim Arbeitgeberwechsel, wenn der nicht einvernehmlich war.
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