Die originalen Quellen des früheren Arbeitgebers mit den von dort kopierten, aber nicht verwendeten Quellen beim Beklagten, sowie die neuen Quellen die mit dem alten Arbeitgeber nichts zu tun haben.

Also die bloße Existenz der Kopien als Quelle reicht dem Gutachter als Beweis, dass diese in den neuen Quellen verwendet wurden und somit das Urheberrecht verletzt ist. Wobei letzteres in dem Gutachten nicht nachgewiesen wurde. Aber die 90% Treffer nach obigen Verfahren sind als Beweis akzeptiert.

Nun hat der Programmierer beim Aufspielen der Quellen auf dem neuen System mehrere Versuche benötigt und daher 3 Libs mit den identischen Quellen gehabt.
Daraus hat der Gutachter auch ein 3-Generationen-Prinzip der Quellen hergeleitet und begründet, was allerdings, wie bei AS/400-Jüngern fast üblich, eher selten angewendet wird.
Ein paar Seiten später war er sich aber nicht mehr sicher und hat geschrieben, dass u.U. keine 3 Generationen vorliegen.
Somit begründet sich auch die 90%-Quote aus den 3-fachen Quellen zu den 1-fachen eigenen Quellen.

I.W. wurden also die Originale mit den 3 Kopien verglichen.

Wenn ich nun als Author 3 identische Bücher in mein Regal stelle und selber eins schreibe, mache ich mich urheberrechtlich strafbar, da ich ja 3 identische Originale ebenso im Schrank stehen habe?
Eine seltsame Rechtsauffassung.