Nicht nur die !
In Tunesien müssen auf der Rechnung die Beträge in französisch ausgeschrieben werden und zwar sowohl vor als auch nach dem Komma. Zusätzlich hat die Währung 3 Nachkomma.
Wenn dann in Fremdwährung (z.B. Euro) fakturiert wird, muss man
1. Eine Proformarechnung drucken
2. Sich einen Kurs vom Zoll geben lassen (und der gilt ausschließlich für diese eine Rechnung)
3. Den Kurs der tatsächlichen Rechnung zuordnen
4. Die Rechnung mit Ausweis des Kurses drucken (sowie den Betrag in französisch)
5. Dem Zoll wieder vorlegen und: es darf keine Abweichung zur ursprünglichen Proformarechnung auftreten.

Sammelrechnungen werden nicht erlaubt.