richtig!

dieses ist im Hinblick auf die qualifizierte elektronischer Signatur nicht erlaubt, da die Signaturkarte den Hashwert errechnen muss. Das gilt allerdings für jeden Softwareansatz auf der i5 genauso, wie auf jeder anderen Platform auch.

Die Vorgehensweise ist also wie folgt:
1.) Berechnung des Hashwertes auf dem Chip der Signaturkarte.
(als Auftragsarbeit der i5 Software)
2.) Erstellen und Aufbringen der Signatur und Weiterverarbeitung im i5/OS environment.

Für Unterstützung und Implementierung innerhalb der i5 stehen wir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,
Martin