In Österreich gibt es eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung dazu.
Mindestentgelt

Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat
  • betragsmäßig,
  • unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,
  • ohne anteilige Sonderzahlungen,

  • unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).

zu erfolgen.